Hausgeld muss jeder Wohnungseigentümer bezahlen. Das sollte bereits vor einem Kauf mit eingeplant werden. Die Höhe des Hausgeldes wird von der Hausverwaltung in einem Wirtschaftsplan festgelegt, welcher durch die Eigentümergemeinschaft genehmigt / beschlossen wird.
Hierbei handelt es sich um eine monatliche Abschlagszahlung für den
Eigentümer. Neben den umlagefähigen Betriebskosten wie z.B.
Heizung, Versicherungen, Hausmeister, etc. sind auch nicht umlagefähige Kosten wie Rücklagenzuführung, Kosten für Instandhaltung und -setzung, Kosten der Hausverwaltung berücksichtigt. Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres
erfolgt eine Abrechnung durch den zuständigen Verwalter. Überschüsse
werden zurückerstattet, fehlende Beträge müssen entsprechend
nachgezahlt werden.
Ihrer Einladung liegt ein Vordruck zur Bevollmächtigung eines Vertreters
bei. Die Vertretung kann in der Regel ein naher Verwandter, ein anderer Eigentümer oder der
Verwalter übernehmen. Hier ist aber auf die genaue Formulierung in der
Teilungserklärung der WEG zu achten. Die Vollmacht muss dem Verwalter im
Original überreicht werden.
Auf der Terminbenachrichtigung des Ablesers ist eine Telefonnummer für
Rückfragen genannt. Kontaktieren Sie über diese Nummer den Ableser und
erfragen Sie einen neuen Termin
Ein Guthaben aus der Abrechnung werden wir Ihnen umgehend erstatten.
Damit dies möglich ist, benötigen wir von Ihnen die aktuelle
Kontoverbindung (IBAN/BIC). Sollte sich Ihre Bankverbindung ändern bzw.
ist uns diese bisher nicht bekannt, bitten wir Sie um Mitteilung.
Wir empfehlen dringend unseren Mietern eine private Haftpflicht- und
eine Hausratsversicherung abschließen, damit Sie im Schadensfall
abgesichert sind.
Gesund und wirtschaftlich sinnvoll ist ein kurzes, kräftiges Stoßlüften,
etwa drei bis vier Mal täglich, jeweils zwischen fünf bis zehn Minuten.
Bei Durchzug wird die verbrauchte Raumluft durch die kältere Außenluft
ersetzt, Dauerlüften mit gekippten Fenstern ist hingegen wenig sinnvoll.
Dabei wird Energie unnötig verschwendet. Es ist erwiesen, dass Mieter,
die gleichmäßig ihre Wohnung beheizen, weniger Heizkosten verbrauchen
als diejenigen, die ihre Heizkörper ständig auf- und zudrehen.
Nach Vertragsende wird Ihnen die Kaution mit den dazugehörigen Zinsen
ausgezahlt, wenn die Wohnungsrückgabe ordnungsgemäß erfolgte und keine
weiteren Forderungen des Vermieters bestehen, wie z. B.
Schadenersatzansprüche oder Betriebskostennachzahlungen. Dies erfolgt in
der Regel innerhalb von 6 Monaten, wobei ein Teil der Kaution bis zum
Ablauf der Abrechnungsfrist der letzten Betriebskostenabrechnung
zurückbehalten wird.
Ja, diese ist Bestandteil Ihres Mietvertrages und wurde bei Vertragsunterzeichnung von Ihnen anerkannt.